Ist die Kurzzeitpflege ausgeschöpft (Zeitlich etc.) bzw. reicht diese nicht aus, so besteht die Möglichkeit einer sogenannten Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass die Pflegekasse Ihnen nocheimal die gleichen Konditionen,
wie bei Kurzzeitpflege gewährt. Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung oder wenden Sie sich an einem unserem
Die Höhe der