Vollstationär / Stationär

Sollte Sie noch keine Pflegeleistung/Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, können Sie dies schriftlich beantragen (z.B.: Antrag auf Pflegeleistung für vollstationäre Pflege). Je nach dem Ergebnis haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und somit ggf. Pflegeleistung ab Antragsstellung. Die Heimkosten können trotz des Zuschusses aus der Ratlos, Unsicher, etc. --- Hier finden Sie Ihren AnsprechpartnerPflegeversicherung, Ihrer Rente/n sowie Ihres Eigenvermögen so hoch sein, daß Sie die Restkosten nicht ständig selber tragen können. In diesem Fall könnten Sie bzw. der Betroffene einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten bei der zuständigen Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung stellen. Wir helfen Ihnen gerne weiter (z.B.: bei Anträgen, Fragen, etc. ..... usw.) 
 

Hier können Sie Hilfe erhalten !



Der Vollständigkeit halber teilen wir Ihnen auch die zur Zeit gültigen Aufwendungen (Zuschuß / Pflegegeld) der Pflegekassen (vgl. § 43 Abs. 5 SGB XI)  bei vollstationärer Heimaufnahme und Kurzzeitpflege mit. Diese sehen wie folgt aus :

Für Pflegebedürftigkeit der.....

    Pflegestufe I      bis zu 1.064,- Euro pro Monat

    Pflegestufe II     bis zu 1.330,- Euro pro Monat

    Pflegestufe III    bis zu 1.612,- Euro pro Monat

    Härtefall            bis zu 1.995,- Euro pro Monat

    Kurzzeitpflege max. bis zu 1.612,- Euro, bei  max. bis zu 28 Tagen  im Jahr.

    Verhinderungspflege max. bis zu 1.612,- Euro, bei  max. bis zu 28 Tagen  im Jahr.




Ab dem 01.01.2016 - 31.12.2016 gelten folgende Pflegesätze / Gesamtheimentgelte inkl. der gesetzlichen Landesverordnung Rheinlandpfalz ARB/AAB pro Bewohner und Tag :

Gesamtheimentgelte für vollstationäre / stationäre ,

sowie für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Pflegestufe 0

 74,05

Euro

Pflegestufe I

 87,05

Euro

Pflegestufe II

 101,44

Euro

Pflegestufe III

124,30

Euro

Härtefall

136,89

Euro

In unseren Pflegesätzen sind z.B. folgende Leistungen enthalten:
Bereitstellung des  möblierten Raumes und der sanitären Einrichtung, die regelmäßige Reinigung des Wohnbereiches, Heizung, Strom, Wasser, Bereitstellung von Anschlüssen für Fernsehen und Telefon, Bereitstellung von Bettwäsche, Zubereitung und  Herstellung  von Speisen und Getränke, das maschinelle Waschen der persönlichen Wäsche und Kleidung -  falls diese mit dem Namen des Bewohners und Heimes gekennzeichnet ist (jedoch keine chemische Reinigung oder sonstige Reinigungen).  Leistungen der Pflege und Leistungen der sozialen Betreuung (diese bestimmen sich nach den leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI) . Medizinische Behandlungspflege die von Ihrem zuständigen Arzt verordnet und von uns durchgeführt werden dürfen. Professionelle Pflege und Betreuung rund um die Uhr (24 Stunden am Tag).