Vollstationär / Stationär
Sollte Sie noch keine Pflegeleistung/Pflegegeld von Ihrer
Pflegekasse erhalten, können Sie dies schriftlich beantragen (z.B.: Antrag auf Pflegeleistung für vollstationäre Pflege). Je nach dem Ergebnis haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und somit ggf. Pflegeleistung ab Antragsstellung. Die Heimkosten
können trotz des Zuschusses aus der
Pflegeversicherung, Ihrer Rente/n sowie Ihres Eigenvermögen so hoch sein, daß Sie die Restkosten nicht ständig selber tragen können. In diesem Fall
könnten Sie bzw. der Betroffene einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten bei der zuständigen Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung stellen. Wir helfen Ihnen gerne weiter (z.B.: bei Anträgen, Fragen, etc. ..... usw.)
Der Vollständigkeit halber teilen wir Ihnen auch die zur Zeit gültigen Aufwendungen (Zuschuß / Pflegegeld) der Pflegekassen (vgl. § 43 Abs. 5 SGB XI) bei vollstationärer
Heimaufnahme und Kurzzeitpflege mit. Diese sehen wie folgt aus :Für Pflegebedürftigkeit der.....
Pflegestufe I bis zu 1.064,- Euro pro Monat
Pflegestufe II bis zu 1.330,- Euro pro Monat
Pflegestufe III bis zu 1.612,- Euro pro Monat
Härtefall bis zu 1.995,- Euro pro Monat
Kurzzeitpflege max. bis zu 1.612,- Euro, bei max. bis zu 28 Tagen im Jahr.
Verhinderungspflege max. bis zu 1.612,- Euro, bei max. bis zu 28 Tagen im Jahr.
Ab dem 01.01.2016 - 31.12.2016 gelten folgende Pflegesätze / Gesamtheimentgelte inkl. der gesetzlichen Landesverordnung Rheinlandpfalz ARB/AAB pro Bewohner und Tag :
Gesamtheimentgelte für vollstationäre / stationäre ,sowie für Kurzzeit- und Verhinderungspflege |
Pflegestufe 0 |
74,05 |
Euro |
Pflegestufe I |
87,05 |
Euro |
Pflegestufe II |
101,44 |
Euro |
Pflegestufe III |
124,30 |
Euro |
Härtefall |
136,89 |
Euro |
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In unseren Pflegesätzen sind z.B. folgende Leistungen enthalten:
Bereitstellung des möblierten Raumes und der sanitären Einrichtung, die regelmäßige Reinigung des Wohnbereiches, Heizung, Strom, Wasser, Bereitstellung von Anschlüssen
für Fernsehen und Telefon, Bereitstellung von Bettwäsche, Zubereitung und Herstellung von Speisen und Getränke, das maschinelle Waschen der persönlichen Wäsche und
Kleidung - falls diese mit dem Namen des Bewohners und Heimes gekennzeichnet ist (jedoch keine chemische Reinigung oder sonstige Reinigungen). Leistungen der Pflege
und Leistungen der sozialen Betreuung (diese bestimmen sich nach den leistungsbezogenen Regelungen des jeweils gültigen Landesrahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI) . Medizinische Behandlungspflege die von Ihrem zuständigen Arzt verordnet und
von uns durchgeführt werden dürfen. Professionelle Pflege und Betreuung rund um die Uhr (24 Stunden am Tag).